Als Selbständiger und Freiberufler haften Sie für jegliches schuldhafte Verhalten. Unaufmerksamkeit, ein schlecht verlegtes Kabel bei einem Vortrag, ein umgefallenes Kamerastativ, eine abgestürzte Drohne: Ein Sach- oder Personenschaden kann erhebliche finanzielle Konsequenzen haben.
Im Schadenfall wird der Versicherer
Wir versichern:
Weil Sie als Fotograf oder Kameramann unbegrenzt haften, soll Ihr Versicherungsschutz so umfangreich wie möglich sein, denn ein Sach- oder Personenschaden kann erhebliche finanzielle Konsequenzen haben.
Die ungefragte Veröffentlichung von Bildern, die Nutzung von Internet, sozialen Netzwerken, Blogs und Newsletter bergen ebenfalls eine erhebliche Zahl von Haftungsrisiken.
Je nach Bedarf und Tätigkeit bieten wir zwei unterschiedliche Tarife an:
In unserem "All - In - Tarif" sind enthalten
Den oben beschriebenen Versicherungsschutz erhalten Sie für eine Jahresprämie von 220,51 Euro inkl. Versicherungssteuer.
Weitere Infos und Antragsformulare sowie die Bedingungen finden Sie hier
Wenn Sie Ihre Drohne rein privat nutzen, egal, ob Multicopter, Quadrocopter, Hexacopter: Sie sollten eine Haftpflichtversicherung haben.
Sobald Sie die Drohne beruflich/ gewerblich einsetzen, benötigen Sie vor Erteilung einer Aufstiegsgenehemigung den Nachweis einer Luftführer-Haftpflichtversicherung. Hier ist die Versicherung eine Pflicht, ähnlich der KfZ-Versicherung.
Neben der Haftpflicht bieten wir auch eine Drohnenkaskoversicherung an.
Besondere Leistungen
Antrag und Bedingungen finden Sie hier.